Genug Abstand zu Radfahrern
Veröffentlicht: Donnerstag, 28.05.2020 05:49
Autofahrer, die an einem Fahrradfahrer vorbeifahren wollen, müssen 1,50 Meter Abstand halten.
Autofahrer, die mit viel zu geringem Abstand Fahrradfahrer überholen, sind eine Gefahr. Deswegen gilt seit Ende April in der Straßenverkehrsordnung, dass Radfahrer innerorts nur bei einem Mindestabstand von 1,50 Metern überholt werden dürfen. In Lippstadt ist das aber ein Probelm. Denn hier sind viele Straßen in der Innenstadt so eng, dass die Autofahrer hinter den Radfahrern herfahren müssen und es zu Staus kommen kann. In dem Verkehrsausschuss der Stadt Lippstadt wird jetzt unter anderem diskutiert, ob Maßnahmen ergriffen werden müssen, wenn die Straße nicht breit genug ist. So soll dann verhindert werden, dass sich der gesamte Verkeht in der Innenstadt verlangsamt.