Trotz EU-Verordnung: Gammel-Kleidung in den Restmüll
Veröffentlicht: Freitag, 17.01.2025 17:53
Seit Janaur gilt eine neue EU-Verordnung für Textilien: Nach der sollen wir keine löchrigen Socken oder zerschlissenen Laken mehr in den Restmüll werfen. Der heimische Abfallbetrieb ESG sieht das anders. Wir im Kreis Soest sollten unsere Alt-Textilien weiterhin über den Restmüll entsorgen. Warum, lest ihr hier.
Sammelsystem für Altkleider soll weiter bestehen
Seit Janaur gilt eine neue EU-Verordnung für Textilien: Nach der dürfen keine Textilien mehr im Restmüll landen - zum Beispiel alte Putzlappen oder löchrige T-Shirts. Aber: Wohin nun damit? Bitte nicht in die Altkleidercontainer, das sagt die für den Kreis Soest zuständige Abfallwirtschaftsgesellschaft ESG. Denn das könnte das bisher funktionierende Altkleidersystem belasten, so Michael Triphaus von der ESG:
„Bitte weiterhin nur verwendbare Altkleider in die Altkleidercontainer geben und zerschlissene, verschmutzte Sachen weiterhin in die Restmülltonne entsorgen. Da muss auch keiner Angst haben, dass das Konsequenzen hat, das ist hier nicht der Fall. Einfach weitermachen, wie bisher", so Triphaus.
Die EU hatte die neue Richtlinie erlassen, um das Textilrecycling anzukurbeln. EU-weit landen bisher nur rund 22 Prozent der Altkleider im Sammelkreislauf. Deutschland hingegen hat eine weit höhere Recycling-Quote mit bis zu 65 Prozent. Daher widersetzen sich jetzt viele Kommunen und Entsorger der Richtlinie.