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Viele Dinge werden teurer. Das bedeutet, viele von uns schauen jetzt genauer hin, wie viel Geld sie ausgeben. Was in diesen Zeiten sehr sinnvoll sein kann ist die Steuererklärung, denn dann bekommen die meisten für das Vorjahr auch einiges zurück. Die Finanzämter im Kreis Soest geben uns jetzt Tipps dafür.
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Tipps vom Finanzamt für die Steuererklärung
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- Der Grundfreibetrag für das Jahr 2022 steigt auf 10.347 Euro pro Person. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei
- Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt im Jahr 2022 auf insgesamt 4.274 Euro für jeden Elternteil, also auf 8.548 Euro bei einer Zusammenveranlagung
- Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten sind bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei
- Die Grenze für den sogenannten vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden liegt bei 300 Euro. Bis zu diesem Betrag ist keine Spendenbescheinigung erforderlich
- Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz können Verluste nun zwei Jahre zurückgetragen werden
- Für ab 2023 fertiggestellte Wohnimmobilien verkürzt sich die pauschale Nutzungsdauer auf 33 Jahre, statt bisher 50 Jahre. Damit können 3 Prozent der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten jährlich steuerlich geltend gemacht werden
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Empfängerinnen und Empfänger von Renten und Versorgungsleistungen haben im vergangenen Jahr grundsätzlich die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Diese ist in den Daten, die z. B. die Arbeitgeber an die Finanzverwaltung übermitteln, enthalten und müssen daher nicht in der Steuererklärung angegeben werden
- Bei der Homeoffice-Pauschale können Bürgerinnen und Bürger, bei denen kein häusliches Arbeitszimmer vorliegt oder die auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer verzichten, weiterhin einen pauschalen Betrag von 5 Euro für jeden Kalendertag, an dem die gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurde, als Werbungskosten ansetzen
- Die als Werbungskosten abziehbare Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steigt ab dem 21. vollen Kilometer von bisher 0,35 Euro auf 0,38 Euro je Entfernungskilometer
- Die Werbungskostenpauschale wird auf 1.200 Euro erhöht
Noch mehr Infos gibt es auf der Homepage der Finanzämter NRW.
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