
© Freepik
© Freepik
Laubbaum im Herbst.
Anzeige
Was darf mein Baum?
Anzeige
Wenn Äste von Bäumen des Nachbarn beinträchtigen, können diese entfernt werden. Allerdings ist zu beachten: Je höher die Äste liegen, desto geringer ist diese Beeinträchtigung. Betroffene müssen diese "Schatten" akzeptieren, sagt Radio-Rechtsanwalt Dr. Maximilian Stahm.
Anzeige
Anzeige
Wem gehört der Apfel?
Anzeige
Bei Obstbäumen gilt: Das Obst gehört demjenigen, auf dessen Grundstück das Obst gefallen ist. Allerdings darf man kein Obst von den Bäumen des Nachbarn pflücken, auch nicht, wenn der Ast über meinem Grundstück hängt.
Anzeige
Anzeige
Bestandsschutz nach sechs Jahren
Anzeige
Es gibt genaue Abstandsregeln wie nah Bäume am Nachbargrundstück stehen dürfen. Da können wir uns also viel Ärger im Vorhinein ersparen. Allerdings muss man dies rechtzeitig gerichtlich klären lassen.
Anzeige
Anzeige
