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Das schreibt das NRW-Ladenschlussgetz so vor. Denn die Bäckereien dürfen an Pfingsten genauso wie Ostern und Weihnachten immer nur am ersten Feiertag öffnen. Von dem Verbot nicht betroffen sind Tankstellen und Banhofsbäckereien. Dort dürfen nach wie vor 365 Tage im Jahr frische Brötchen verkauft werden.
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