Osterfeuer 2025: Anmeldung und Vorschriften

Osterfeuer anmelden: Beachte wichtige Sicherheitsvorkehrungen und Umweltauflagen für ein gelungenes Brauchtumsfeuer.

© Timo Sponheimer / Symbolbild

Osterfeuer erfreuen sich großer Beliebtheit und sind ein fester Bestandteil der Brauchtumspflege. Damit alles reibungslos verläuft, müssen einige Regeln beachtet werden.

Anmeldung und Fristen für Osterfeuer

Wer ein Osterfeuer plant, muss dieses bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde anmelden. In Soest z. B. läuft die Frist am 4. April 2025 ab. Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden, was bedeutet, dass das Osterfeuer in einem solchen Fall nicht stattfinden kann. Die Osterfeuer finden traditionell am Ostersonntag oder Ostermontag statt.

Sicherheitsvorkehrungen und Umweltauflagen

Aus Gründen des Brandschutzes ist es wichtig, ausreichende Abstände zwischen dem Osterfeuer und Gebäuden einzuhalten. Zudem sind die Bestimmungen des Landesimmissionsschutzgesetzes zu beachten, um Gefährdungen oder erhebliche Belästigungen zu vermeiden. Die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr muss eingehalten werden. Erlaubt ist das Verbrennen von rein pflanzlichem Abfall wie Strauchschnitt. Verboten sind Plastik, Abfälle, Altreifen und behandeltes Holz. Vor dem Anzünden sollte das Brennmaterial umgeschichtet werden, um Tiere zu schützen. Nach dem Abbrennen muss die Glut gelöscht und gegen Funkenflug gesichert werden.

Brauchtumsfeuer und öffentliche Zugänglichkeit

Osterfeuer gelten als Brauchtumsfeuer und sind zulässig, wenn sie von einer in der Gemeinschaft verankerten Organisation oder Glaubensgemeinschaft ausgerichtet werden. Diese Feuer müssen im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sein.

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