Neuer Kinderarztsitz: Verlegung nach Soest
Veröffentlicht: Montag, 23.12.2024 15:14
Ein neuer Kinderarztsitz für den Kreis Soest kommt, jedoch nicht nach Werl, wo im Sommer ein Kinderarzt zugemacht hatte.
Gute Nachrichten für Familien: Ein neuer Kinderarzt kommt, jedoch nicht nach Werl. Nachdem sich ein Werler Kinderarzt im Sommer 2024 aus der ambulanten Versorgung zurückgezogen hatte, war der Kinderarztsitz vakant. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hatte sich gegen die Verlegung des Kinderarztsitzes von Werl nach Soest ausgesprochen, um eine möglichst wohnortnahe Versorgung sicherzustellen. Doch der unabhängig arbeitende Zulassungsausschuss entschied anders und vergab den Versorgungsauftrag an das Medizinische Versorgungszentrum Soest, direkt am Klinikum. Der Ausschuss hält es für unwahrscheinlich, dass sich in Werl ein neuer Kinderarzt niederlässt. Die KVWL ruft dazu auf, das Positive zu sehen: Die Kinderarzt-Kapazitäten werden erhöht und die Nähe zum Klinikum kann im Notfall hilfreich sein. Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der KVWL:
„Wir haben alles unternommen, was uns möglich war, um den Kinderarztsitz in Werl zu halten. Dies ist uns leider nicht gelungen. Den Beschluss des ZA gilt es jetzt zu respektieren. Eine möglichst wohnortnahe kinderärztliche Versorgung ist zwar wünschenswert, ein rechtlicher Anspruch auf einen Kinderarzt am eigenen Wohnort besteht jedoch nicht. Wir sehen aber weiterhin den Bedarf, darum werden wir unsere intensiven Bemühungen um einen weiteren Pädiater für Werl fortsetzen.“
Sollte doch noch ein Kinderarzt Interesse an einer Praxis in Werl haben, würde die KVWL einen Sonderbedarfs-Antrag stellen.
Die Mitteilung der KVWL im Wortlaut:
Zulassungsausschuss vergibt Kinderarztsitz nach Soest Kreis Soest, 23.12.2024 – Die kinderärztliche Versorgung im Kreis Soest ist weiterhin gesichert.
Nachdem sich ein Werler Kinderarzt im Sommer 2024 aus der ambulanten Versorgung zurückgezogen hatte, war zuletzt ein Kassensitz vakant. Der Zulassungsausschuss (ZA) hat den Versorgungsauftrag an das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) Soest vergeben – die Intervention der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) gegen eine Sitzverlegung blieb erfolglos. Nach einer umfangreichen, detaillierten und sorgsamen Bedarfsanalyse der Situation vor Ort hatte sich die KVWL gegen die Verlegung des Kinderarztsitzes von Werl nach Soest ausgesprochen, um eine möglichst wohnortnahe Versorgung sicherstellen zu können. Doch der autark und unabhängig arbeitende ZA (Erläuterung siehe Infokasten) entschied anders und stimmte in seiner letzten Sitzung dem Antrag der Sitzverlegung zu. Durch den Verzicht eines Kinderarztes, welcher bereits Ende Mai 2024 stattgefunden hat, sehe es der Ausschuss für sinnvoll an, dass der Sitz zeitnah nachbesetzt werde, um die Versorgung der Kinder und Jugendlichen im Kreis Soest wieder zu stärken, heißt es in der schriftlichen Beschlussbegründung. Und weiter: Durch die bereits beendete vertragsärztliche Tätigkeit des Kinderarztes und das mangelnde Interesse auf Übernahme (in Form von Bewerbungen) des ausgeschriebenen Vertragsarztsitzes sei eine Sitzübergabe in Werl zunehmend unwahrscheinlich. Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der KVWL: „Wir haben alles unternommen, was uns möglich war, um den Kinderarztsitz in Werl zu halten. Dies ist uns leider nicht gelungen. Den Beschluss des ZA gilt es jetzt zu respektieren. Eine möglichst wohnortnahe kinderärztliche Versorgung ist zwar wünschenswert, ein rechtlicher Anspruch auf einen Kinderarzt am eigenen Wohnort besteht jedoch nicht. Wir sehen aber weiterhin den Bedarf, darum werden wir unsere intensiven Bemühungen um einen weiteren Pädiater für Werl fortsetzen.“ Sonderbedarf und weitere Fördermaßnahmen Laut der Bedarfsplanung (Erläuterung siehe Infokasten unten) ist der Kreis Soest nach der Sitzverlegung für Niederlassungen eigentlich gesperrt, allerdings würde die KVWL einen Sonderbedarfs-Antrag eines möglichen Kinderarztes ausdrücklich unterstützen. Die Genehmigung eines solchen Antrags obliegt schlussendlich dem ZA. Darüber hinaus hat die KVWL bereits weitere Niederlassungsanreize für Werl geschaffen. So befindet sich die Kommune seit August 2024 auf dem Förderverzeichnis der KVWL. Ärzte, die sich in den auf dem Förderverzeichnis geführten Städten und Gemeinden niederlassen möchten, können beim Vorstand der KVWL einen Antrag auf besondere Unterstützungsmaßnahmen stellen. Hierzu zählt beispielsweise die Gewährung von Darlehen zum Praxisaufbau oder zur Praxisübernahme. Diese müssen nur zu einem geringen Teil zurückgezahlt werden, wenn die Förderempfänger mindestens drei Jahre in der ärztlichen Versorgung tätig sind. Die Übernahme von Einrichtungskosten und die Bewilligung von Umsatzgarantien sind weitere Beispiele der Förderung. Insgesamt hat der KVWL-Vorstand bereits mehr als 300 Anträge über das Förderverzeichnis genehmigt. Im Jahr 2023 wurden so rund 3,1 Millionen Euro zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung investiert. Durch die ergriffenen Maßnahmen zur Förderung des ärztlichen Nachwuchses ist es nachweislich gelungen, die Versorgungssituation in verschiedenen Bereichen nachhaltig zu verbessern. Zudem unterstützt die KVWL massiv die pädiatrische Facharztweiterbildung. Allein im vergangenen Jahr flossen mehr als zwei Millionen Euro in das Weiterbildungsangebot, fast 60 angehende Kinderärztinnen und Kinderärzte, die in der Versorgung dringend benötigt werden, erhielten eine entsprechende Förderung. Dr. Dirk Spelmeyer: „Das Wohl der kleinsten Patientinnen und Patienten liegt uns selbstverständlich besonders am Herzen. Wir unternehmen in diesem Bereich jegliche Kraftanstrengungen, um eine möglichst wohnortnahe und zukunftsweisende Versorgung sicherzustellen. Ja, die Versorgungslage in Werl ist derzeit sicher nicht optimal. Es gibt aber immer zwei Seiten einer Medaille. Durch die Sitzverlegung nach Soest werden die Behandlungskapazitäten wieder erhöht. Und durch die Anbindung des MVZ an das Klinikum werden die Wege im Akutfall sogar kürzer.“
INFO: Zulassungsausschüsse (ZA) entscheiden autark und unabhängig über die Art und den Umfang der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Sie sind Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung und setzen sich paritätisch aus Vertretern der Ärzte/Psychotherapeuten und der Landesverbände der Krankenkassen zusammen. Die Geschäftsstellen sind im Hause der KVWL ansässig. Für Westfalen-Lippe sind vier ärztliche Zulassungsausschüsse und ein ZA für Psychotherapie zuständig. Bedarfsplanung: Wie viele Ärztinnen und Psychotherapeutinnen für eine Stadt, einen Kreis oder eine Region benötigt werden, wird durch die sogenannte Bedarfsplanung festgelegt. Sie soll eine ausreichende flächendeckende Versorgung mit niedergelassenen Ärztinnen/Psychotherapeutinnen gewährleisten sowie eine Fehlversorgung vermeiden. Die bundesweite Bedarfsplanung ist das entscheidende Instrument zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung. Grundlage ist die Bedarfsplanungs-Richtlinie, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erlassen wird. Der G-BA legt für jedes Fachgebiet Verhältniszahlen fest, wie viele Einwohner je Arzt bzw. Psychotherapeut in einem Planungsbereich zu versorgen sind. Diese Basis-Verhältniszahlen werden durch regionale Einflussfaktoren wie die demografische Entwicklung, die Geschlechterverteilung und die Morbidität der Bevölkerung – also das Verhältnis von Erkrankten im Verhältnis zu gesunden Menschen – für die einzelnen Planungsbereiche angepasst. Die Verhältniszahlen bilden die Grundlage für die Berechnung des Versorgungsgrades und somit auch für die Feststellung von „Überversorgung“ oder „Unterversorgung“. Ausführliche Informationen zur Bedarfsplanung finden Sie auf unserer Internetseite: www.kvwl.de/themen-a-z/bedarfsplanung.