Lippstädter „Katzenhaus": Heute steht Ehepaar vor Gericht

Dieser Fall aus dem Kreis Soest hat deutschlandweit für Entsetzen gesorgt: In einem Lippstädter Einfamilienhaus hielt ein Ehepaar 160 Katzen, unter katastrophalen hygienischen Umständen . Vor knapp zwei Jahren konnten die Tiere befreit werden, glücklicherweise überlebten alle. Heute nun muss sich das Ehepaar vor dem Lippstädter Amtsgericht verantworten.

In einem Wohnhaus in Lippstadt wurden über 130 verwahrloste Katzen gefunden.
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Strafprozess wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz

Die Anklage ist eindeutig: Denn laut § 17 Tierschutzgesetz wird in Deutschland bestraft, wer einem Wirbeltier "erhebliche Schmerzen oder Leiden" zufügt. Laut Staatsanwaltschaft in Lippstadt hätten alle 160 Katzen gelitten, die in dem Einfamilienhaus vor sich hin vegetierten. Allein wegen des beißenden Ammoniak-Gestanks, dem die Tiere rund um die Uhr ausgesetzt waren. Bei der Befreiung der Katzen vor knapp zwei Jahren mussten die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei in Lippstadt Atemschutzmasken tragen, so schlimm war der Geruch in dem Haus. Zusätzlich wirft die Staatsanwaltschaft dem Ehepaar Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in mehreren Einzelfällen vor. Zum Beispiel in Bezug auf die Langhaar-Katzen, die der Mann und die Frau ebenfalls in dem Lippstädter Haus hielten. Diese Katzenrassen benötigen Fellpflege, die sie aber nicht bekamen. Daher litten sie unter Hautausschlägen und stark verfilztem Fell - auch das sei strafbar im Sinne des Tierschutzgesetzes, argumentiert die Staatsanwaltschaft

Strafprozess erst zwei Jahre nach Entdeckung des Lippstädter „Katzenhauses"

Die Ermittler konnten zunächst nicht ausschließen, dass das Ehepaar durch die exzessive Katzenhaltung auch eine steuerrechtliche Straftat begangen hat. Zunächst war zu klären, ob es sich bei den Katzen in dem Lippstädter Haus um eine illegale Zucht handelt - und für Tierzüchter werden spezielle Steuern fällig. Seit Kurzem ist klar: Nein, eine Steuerstraftat kann nicht belegt werden. Hätte man den Prozess aber schon begonnen, bevor das feststeht, wäre eine spätere Verurteilung wegen möglicher Steuerhinterziehung nicht mehr möglich gewesen. Das verbietet das sogenannte Doppelbestrafungsverbot im deutschen Strafrecht. Daher erst jetzt der Strafprozess. Im Fall einer Verurteilung heute drohen dem Paar mindestens eine Geldstrafe, und höchstens drei Jahre Haft.

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