Krisenstab möchte Notbremse umgehen
Veröffentlicht: Donnerstag, 01.04.2021 08:59
Geschäfte des täglichen Bedarfs sind von diesen Regelungen nicht betroffen. Gleiches gilt für Frisöre.
Der Krisenstab des Kreises hat entschieden, die nordrhein-westfälische Testoption zu nutzen und einen entsprechenden Antrag beim Land zu stellen. So will man die Notbremse umgehen. Die Notbremse greift, wenn eine Region drei Tage lang einen Inzidenzwert über 100 hat. Der Kreis Soest reicht jetzt beim NRW-Gesundheitsamt einen Antrag auf die nordrheinwestfälische Testoption ein. Das bedeutet, wenn der Kreis Soest drei Tage über der 100-Marke liegt, dürfen die Geschäfte und Dienstleistungen geöffnet bleiben. Kunden können dann nur mit einem negativen Corona-Testergebnis einkaufen. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Im Kreis Soest wäre diese Lösung möglich, da wir bereits 120 Teststellen im gesamten Kreisgebiet haben. So möchte der Krisenstab einem erneuten Lockdown umgehen.
Lest hier alle Details:
Der Krisenstab des Kreises erwartet, dass die 7-Tages-Inzidenz für den Kreis Soest in Kürze auch nach den maßgeblichen Berechnungen des Landeszentrums Gesundheit länger als drei Tage über 100 liegen wird und damit die bundesweit vereinbarte „Notbremse“ greift. Während einer Sitzung am 31. März unter Leitung von Kreisdirektor Lönnecke hat das Gremium deshalb entschieden, für diesen Fall die nordrhein-westfälische Testoption zu nutzen und einen entsprechenden Antrag beim Land zu stellen. Der Entscheidung vorausgegangen war eine Abstimmung mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern in zwei Telefonkonferenzen und ein intensiver Abwägungsprozess. Die neue Corona-Schutzverordnung sieht bei einer Inzidenz von über 100 an drei Werktagen eine Rückkehr zum strengen Lockdown mit einer Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum vor. Jetzt wird der Kreis Soest eine Allgemeinverfügung vorbereiten, nach der es möglich wäre, die derzeitigen Öffnungen trotzdem beizubehalten. Voraussetzung ist jedoch, dass Kunden oder Besucher ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorweisen. Das NRW-Gesundheitsministerium in Düsseldorf muss vorher sein Einvernehmen mit der Allgemeinverfügung des Kreises erklären. Damit würde der Kreis von der Möglichkeit der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes Gebrauch machen, statt mit einer Schließung durch Tests die notwendige Sicherheit zu gewährleisten.
Somit wäre auch bei einem Überschreiten der 100er Inzidenz der Verkauf von Waren im Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen nach Terminvereinbarung mit der Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit und einem negativem Schnelltest des Kunden möglich. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelmärkte, Drogerien und ähnliches bleiben geöffnet und sind von diesen Regelungen nicht betroffen. Gleiches gilt für Frisöre.
Kreisdirektor und Krisenstabsleiter Dirk Lönnecke sind die Bedingungen im Kreis Soest dafür erfüllt: „Es ist uns dank der Hilfe von Apotheken, Ärzten und privaten Anbietern gelungen, ein flächendeckendes Netz von bereits über 120 Teststellen in allen 14 Städten und Gemeinden zu knüpfen. Nur so ist es möglich, dass wir auf die Testoption setzen, statt die Notbremse zu ziehen, die vor allem dem Einzelhandel und die Dienstleister erneut zur Schließung gezwungen hätte.“ Lönnecke weist in diesem Zusammenhang aber darauf hin, dass Schnelltests kein Allheilmittel und kein Freibrief sind. Es gelte weiter für jeden einzelnen, Eigenverantwortung an den Tag zu legen. „Jeder muss sich nach wie vor an die bestehenden Regelungen halten, persönliche Kontakte minimieren, medizinische Masken tragen und Abstand wahren. Außerdem ist es wichtig, die vorhandenen Testmöglichkeiten zu nutzen", appelliert der Kreisdirektor.
Eine ständig aktualisierte Übersicht über die Teststellen im Kreis Soest ist auf der Webseite http://www.kreis-soest.de/schnelltests zu finden.