Hoher Aufwand für die Bundestagswahl im Kreis Soest

Knapp bemessene Fristen und ein hoher Arbeitsaufwand belasten die Wahlämter im Kreis Soest. Besonders die Briefwahl sorgt für organisatorische Herausforderungen.

© Symbolbild / Hellweg Radio

Fristen, Briefwahl und Wahlbüros

Die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stellt die Wahlämter im Kreis Soest vor erhebliche Herausforderungen. Besonders die knapp bemessenen Fristen bedeuten viel zusätzlichen Aufwand für unsere Städte und Gemeinden.

Hohe Belastung im Wahlamt der Stadt Warstein

Bereits vor Weihnachten sind im Wahlamt Warstein erste E-Mail-Anträge für Wahlscheine und Briefwahlunterlagen eingegangen. Die Sachgebietsleiterin und Leiterin des Wahlamts, Ulla Aust, erklärt:

„Die Unterlagen können frühestens ab dem 7. Februar verschickt werden, unabhängig davon, wann der Antrag eingegangen ist.“

Das Wählerverzeichnis wurde am 11. Januar erstellt, weshalb frühere Bearbeitungen nicht möglich sind. Zudem müssen alle Briefwahlanträge innerhalb von neun Arbeitstagen bearbeitet werden. Bei der letzten Bundestagswahl waren dies über 8.000 Anträge allein in Warstein – eine Zahl, die vermutlich erneut erreicht oder übertroffen wird. Um dies zu bewältigen, legen die Mitarbeitenden des Wahlamts Sonderschichten ein, auch am Wochenende.

Ablauf der Briefwahl

Die Bearbeitung der Briefwahlunterlagen umfasst:

  1. Ausstellung des Wahlscheins: Ein entsprechender Vermerk wird ins Wählerverzeichnis eingetragen.
  2. Versand der Unterlagen: Diese enthalten den Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, einen Hinweiszettel und den roten Wahlbriefumschlag.
  3. Rückgabe der Unterlagen: Der rote Wahlbrief muss spätestens am 23. Februar 2025 um 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen sein.
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Appell der Wahlämter

Die Wahlämter im Kreis Soest bitten darum, nach Möglichkeit am Wahlsonntag persönlich ins Wahllokal zu kommen. Die Urnenwahl gilt als sicherste und effizienteste Variante. Für Wählerinnen und Wähler, die dennoch von der Briefwahl Gebrauch machen möchten, empfiehlt Ulla Aust:

„Wer sich für die Briefwahl entscheidet, sollte die Unterlagen frühzeitig beantragen und den Wahlbrief rechtzeitig abschicken. Alternativ können die Unterlagen auch persönlich in der Verwaltung abgegeben oder in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden.“

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass Anträge auf Briefwahlunterlagen nur persönlich gestellt werden können. Folgende Angaben sind dafür notwendig:

  • Vollständiger Name (alle Vornamen und Nachname)
  • Meldeadresse der Hauptwohnung
  • Geburtsdatum
  • Ggf. eine Auslandsadresse für den Versand.

Die Wahlämter hoffen, dass möglichst viele Menschen am Wahlsonntag die Urnenwahl in den Wahlbezirken nutzen, und danken allen, die die logistischen Herausforderungen durch rechtzeitige Anträge erleichtern.

++ Lese-Tipp: Ihr habt die Wahl. Am 23. Februar 2025 wird der Bundestag neu gewählt - wir interviewen Spitzenpolitiker der größten Parteien. Ihr könnt ein Teil davon sein.

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