Fördergelder für den Kreis Soest
Veröffentlicht: Mittwoch, 26.06.2024 08:36
Für die Schulen in den Städten und Gemeinden im Kreis Soest gibt es Fördergelder in Millionenhöhe vom Land.
Unterstützung für Ganztagsangebote an Schulen
Viel Geld für die Schulen im Kreis Soest: Die Bezirksregierung Arnsberg hat jetzt Gelder vom Land für Betreuungsangebote in den Schulen an die Städte und Gemeinden bei uns verteilt. Der allergrößte Teil ist dabei für die Betreuung im Offenen Ganztag gedacht. Hier bekommt zum Beispiel alleine Lippstadt über 2,1 Millionen Euro. Knapp 1,3 Millionen Euro gehen nach Soest. Alleine für den offenen Ganztag fließen mehr als sieben Millionen Euro vom Land in den Kreis Soest. Einzelne Kommunen bekommen zusätzlich noch Geld für weitere Betreuungsangebote, die nicht zum offenen Ganztag zählen. Für die verschiedenen Angebote des Ganztagsbetriebs erhalten die Schulträger im Regierungsbezirk Arnsberg in diesen Tagen Förderbescheide der Bezirksregierung. Im Schuljahr 2024/25 belaufen sich die Zuwendungen des Landes hier auf mehr als131 Millionen Euro. Gefördert werden Ganztagsangebote im Primarbereich und an den Schulen der Sekundarstufe I.
Im Einzelnen:
• Im Bereich der Primarstufe kommt ein Großteil der Fördergelder in Höhe von mehr als 120 Millionen Euro der Weiterentwicklung des Angebotes an 591 offenen Ganztagsschulen (OGS) zugute – mit insgesamt mehr als 69.000 Betreuungsplätzen. Zusätzlich stellt das Land NRW den Schulen, wie in den Vorjahren, rund 335 Lehrerstellen für den offenen Ganztag zur Verfügung.
• Für weitere Betreuungsangebote an Schulen der Primarstufe vor und nach dem Unterricht stehen den Schulträgern darüber hinaus mehr als 590.000 Euro aus den Förderprogrammen „Schule von Acht bis Eins“, „Dreizehn plus“ oder „Silentien“ zur Verfügung.
• Für die Angebote in der Sekundarstufe I hat das Land über das Programm „Geld oder Stelle“ für Ganztagsschulen und Schulen mit Halbtagsbetrieb mehr als elf Millionen Euro bereitgestellt. Damit wird an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht eine pädagogische Übermittagsbetreuung gewährleistet. Ebenso wird ein ergänzendes außerunterrichtliches Ganztags- und Betreuungsangebot ermöglicht. Die Schulen können eigenständig entscheiden, ob sie Lehrerstellen oder Geldmittel beantragen.